EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz - kurz EEG - ist am 29. März 2000 in Kraft getreten. Es hat sich als ein besonders leistungsfähiges Instrument zum Ausbau der erneuerbaren Energien erwiesen. Ziel des EEG ist die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als wichtiges und zentrales Element für Klimaschutz , Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung. Zudem soll die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung als Ziel und oberste Prämisse formuliert werden.

Das Instrument des EEG ist die Mindestpreisregelung mit der Pflicht der nächstgelegenen Netzbetreiber zur Aufnahme und Vergütung des Stroms aus erneuerbaren Energien. Zudem kommt noch die Weiterleitung der Vergütungen an Übertragungsnetzbetreiber mit der Pflicht zum bundesweiten Ausgleich der unterschiedlichen Belastungen. Hinzu kommt die Kaufpflicht der Energieversorgungsunternehmen in anteiliger Menge, die Strom an Endverbraucher liefern.

Damit wird das Ziel erreicht, dass regional verschiedene Belastungen bundesweit verteilt werden. Dieses Verfahren löst eine durchschnittliche Erhöhung der Bezugskosten von Strom für Endverbraucher in der Größenordnung von derzeit rd. 0,05 Cent pro kWh. Bei dem gewünschten kräftigen Wachstum der erneuerbaren Energien wird diese "Belastung" in einigen Jahren lediglich gering steigen.

Bei den Mindestvergütungen an die Einspeiser wird die Vergütungshöhe differenziert. Diese gliedert sich nach Sparten der erneuerbaren Energien, nach der Größe der Anlagen und beispielsweise bei Windenergie nach dem Ort, an den die Windanlage aufgestellt ist. Ebenfalls wird Planungs- und Investitionssicherheit gewährleistet. Diese wird durch feste Beträge pro eingespeister kWh sowie eine maximale Laufzeit von 20 Jahren garantiert. Dies soll auch als Anreiz zur Investition in diese Anlagen dienen. Neben der Beibehaltung des Ausbaus der Windenergienutzung, zielt das EEG auf eine gleichartige Dynamik bei der Biomasse sowie den Start der Nutzung der Photovoltaik und der Geothermie zur Stromerzeugung ab.

Ab 2002 wurden degressive Vergütungssätze für dann neu zu errichtende Anlagen eingeführt. Regelmäßige Überprüfung der Vergütungssätze für dann neu zu installierende Anlagen sind alle zwei Jahre vorgesehen.

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